Clubsatzung
Die
Clubsatzung des Paintballclub -
FRG
Das
Paintballspiel wird ausschließlich
in seiner rechtlichen zulässigen
Form nach dem vom zuständigen Dachverband
vorgegebenen Regelwerk ausgeübt
und zwar ausschließlich durch volljährige
Club- oder Dachverbandsmitglieder
in der Art und Weise, dass das Spielgeschehen
nicht der Allgemeinheit zugänglich
gemacht wird. Es dürfen nur solche
Farbmarkierungswaffen verwendet
werden, deren Erwerb und Besitz
für Volljährige erlaubnisfrei ist
und mit denen auf befriedetem Besitztum
mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers
ohne Schießerlaubnis geschossen
werden darf.
Auszung
aus der Clubsatzung
Stand: Juni
2008
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